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Verpflichtung bei Vermietung und Verkauf Energieausweis muss vorliegen

Bereits seit 2014 gelten verschärfte Regelungen, was die Vorlage des Energieausweises angeht. Dieser muss potenziellen Mietern und Käufern einer Immobilie vorgelegt werden können. Zum Objekt gehörige Energiedaten müssen zudem schon in den Angebotsanzeigen erscheinen. Der Vorteil des Energieausweises ist klar: Er gibt jederzeit Auskunft über die Energieeffizienz des Hauses.

Wenn Sie uns als Immobilienmakler beauftragen, sind Sie rechtlich abgesichert. Wir kümmern uns um die Erstellung des Energieausweises, der teilweise auch als Energiesparausweis bezeichnet wird. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass ein gültiger Ausweis nur durch ausgebildete Fachleute mit speziellen Qualifikationen ausgestellt werden darf.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Welcher darf’s denn sein?

Unterschieden wird zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Ersterer bezieht sich mit seinen Daten auf den vorliegenden Energieverbrauch. Maßgeblich sind hier die letzten drei Jahre, während derer der Energieverbrauch gemessen und dokumentiert worden sein muss. Er bildet die Grundlage für die Ausstellung des Verbrauchsausweises.

Der Bedarfsausweis hingegen stellt eine umfassende Analyse des gesamten Gebäudes dar. Einbezogen werden Kriterien wie die Dämmung des Hauses, die Wärmeverluste durch Fenster sowie die Effizienz der Heizungsanlage. Neben einigen weiteren Parametern bilden diese Punkte die Basis für die Ausstellung des Bedarfsausweises. Dieser stellt den Energiebedarf des Hauses dar.

Sicher erfüllte Energiesparverordnung

Liegen die Energiedaten eines Hauses vor, kann zum Beispiel der Energieverbrauch einer einzelnen Wohneinheit berechnet werden. Dies ist vor allem für Vermieter interessant. Doch auch Käufer wollen natürlich wissen, wie hoch die Energiekosten für das Gebäude sein werden. Verbrauchs- und Bedarfsausweis sind daher wichtige Dokumente für Hauseigentümer.

Wir arbeiten mit qualifizierten Partnern aus der Region Leipzig zusammen, die die Ausstellung des rechtsgültigen und entsprechend der Energiesparverordnung vorgesehenen Energieausweises vornehmen. Gern beraten wir Sie dazu auch in einem unverbindlichen Erstgespräch, nach dem Sie uns einen entsprechenden Auftrag erteilen können. Bitte kontaktieren Sie uns für eine telefonische Terminvereinbarung!

0341 8799733
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